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6´526,27 EUR ! – Kunde zahlt unsere Rechnung nicht, weil Badplaner pennt

Traumbad? Badplaner kennt Detail nicht und wir sollen Schuld sein

Fugenlose Oberflächen im Bad - Kunde zahlt Rechnung nicht

Die ganze Geschichte

Im letzten Jahr haben wir den Auftrag zur Herstellung von 3 Bädern in einer Stadtvilla erhalten. Ausführung März 2013. Der Wunsch nach fungenlosen Oberflächen im Wandbereich war stark ausgeprägt und man wolle Naturofloor haben. Unbedingt. Nach vorheriger Besichtigung und Durchsprache aller Details (waren wir im Glauben), wurden die Bäder von Karl und Viktor in perfekter Naturofloor-Qualität ausgeführt. Der Weg dahin war sehr steinig und schwer. Hierzu äußere ich mich jedoch nicht näher (es gibt halt Menschen, die wirklich alles besser wissen und auch können). Nach geglückter Fertigstellung aller Arbeiten wurde alles übergeben und die Schlussrechnungsprüfung ging bei uns ein mit der Zahlungsaufforderung für den Auftraggeber. Moment, hier zeige ich sie Ihnen:

Schlussrechnungsprüfung und Freigabe der Zahlung

 

Wie ging es weiter?

Eine Anzahlung wurde geleistet, den Rest lesen sie jetzt:

Lieber Herr …..

mit Datum 05.04.2013 haben Sie unsere Schlussrechnung  13030020 vom 30.03.2013 erhalten. Mit Datum 13.04.2013 ging per E-Mail Ihre Schlussrechnungsprüfung bei uns ein (siehe Anhang). Hier sind unter dem ausgewiesenen „Mängelpunkt“ keine Mängel angezeigt und mit gleicher Mail haben Sie den AG um Auszahlung der im Rechnungsdatenblatt ausgewiesenen Summe an uns gebeten. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen die Armaturen in Originalfassung nicht vor und alles war zur Zufriedenheit. Mit Datum 22.04.2013 ging lediglich eine Teilzahlung in Höhe von 8´651,10 EUR auf unserem Konto ein.

Zwischenzeitlich wurde festgestellt (2,5 Wochen später, in der Zeit passierte nichts), dass die tatsächlichen Armaturen des AG nicht zu den bestellten Oberflächenstrukturen passen. Diese waren ausdrücklich nur für besonders glatte Oberflächen vorgesehen und eben nicht für die so typisch unebenen Oberflächen des Naturofloors-Designs. Mehrfach sprachen wir Sie an und erkundigten uns, ob alle Beteiligten die Oberflächenstruktur exakt so wollen oder ob der Wunsch nach besonders glatten Oberflächen vorliege. Man wiese das zurück und würde genau wissen, was Naturofloor wäre und die Oberflächen sind so erwünscht. Nun passten die Abschlüsse nicht und auch die Verblendungen wie abgesprochen deckten nicht die von uns mit Ihnen abgestimmten, angearbeiteten Teile ab.  Der sich daraus ergebene optische Mangel wird uns nun im Nachhinein als Ausführungsmangel vorgeworfen und das werden wir nicht hinnehmen. Das ist nicht unser Ausführungsfehler, sondern ein Planungsfehler auf Seiten der Badplanung und deren Beteiligten.

Sie baten uns folglich, kleine Änderungen an der Oberfläche im Bereich der Armaturen vorzunehmen. In Ihrem Beisein und die des vom AG beauftragten Sanitärbetriebes, haben wir gemeinsam eine Lösung gefunden, die abgesegnet wurde.

Nach unserer freundlichen Zahlungserinnerung vom 03.05.2013 erhielten wir jedoch eine neue Information von Ihnen (siehe Anhang ……. vom 03.05.2013). Von den dort aufgeführten Information durch Sie nach Walsrode wissen wir jedoch nichts und die Walsröder ebenso wenig. Hierrüber hätten wir umgehend eine Info erhalten. Meine Antwort auf Ihr Schreiben und unsere stetige Bereitschaft zu helfen zeigten wir allein dadurch, dass wir Ihnen umgehend nach Eingang Ihrer Info eine Antwort per Mail schickten (siehe Anhang …… – Heyse Stellungnahme auf Antwort auf ZE 3.05.2013). Gerne leisten wir nach wie vor Hilfe und werden auch die Walsröder zu Hilfe holen. Das ist uns bisher nicht gelungen. Auch bitten wir Sie erneut, den noch offenen Betrag (siehe 1. Mahnung) anzuweisen.

Der von Ihnen vorgetragene Mangel ist nicht unser Verschulden und wir weisen das auch strikt ab. Nach Zahlungseingang sind wir gewillt, umgehend zu reagieren. Das Sie aber einen Betrag in Höhe von 6´526,27 EUR einbehalten ist nicht in Ordnung.

Auf Ihre Antwort zu unserer Mahnung (siehe Anhang …. Antwort auf 1. Mahnung 13.05.2013) möchten wir wie folgt antworten: Handwerkerrechnungen sind sofort nach Eingang und Prüfung zur Zahlung fällig. Schlusszahlungen spätestens nach 30 Tagen. Diese Frist verlängert sich auf höchstens 60 Tage, wenn sie aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde. Das ist in diesem Fall aber nicht gegeben Herr …. und von daher nicht relevant.

Mit freundlichen Grüßen

Ende von Lied

Mahnbescheid ist raus und nun warten wir, was passiert. Was soll ich sagen? Schreiben Sie uns bitte, wie Sie darüber denken und was Ihnen dazu einfällt. Vielen Dank.

Liebe Grüße,

Ihr Matthias Schultze

8 Kommentare zu
»6´526,27 EUR ! – Kunde zahlt unsere Rechnung nicht, weil Badplaner pennt«


  1. Lieber Matthias,

    solche Probleme liegen entweder an
    a) falsche Zielgruppe
    b) ungenügende Kommunikation
    Deiner Schilderung zufolge tippe ich auf a und etwas b.

    Mahnbescheid bringt nix, Druck erzeugt Gegendruck. Ich würde im Gespräch eine Lösung finden wollen. Auch dann, wenn es auf einen Kompromiss hinaus laufen würde. Egal, auch wenn ich mich im Recht sehen sollte.

    Tipp: Setz Dich mit einem Rechtsanwalt der HwK in Verbindung. Damit habe ich schon mal gute Erfahrungen gemacht.

    Viel Glück,
    Volker

    • Hallo Volker,

      hervorragender Kommentar. Vielen Dank dafür. Ich finde es sehr gut, was Du schreibst. Exakt so haben wir im Vorfeld Lösungen gesucht und unsere Hilfsbereitschaft signalisiert. Du weißt, wie einfühlsam wir Lösungen suchen und Streit vermeiden.

      Das Problem ist a) und b) + zzgl. c) ausgeprägte Beratungsresistenz

      Liebe Grüsse,

      Matthias

  2. Hinterher ist es immer schwierig. Deshalb ist es m.E. wichtig, alle Besprechungen genau zu dokumentieren. Ob das in diesem Fall geholfen hätte? Man weiss es nicht. Wichtig ist es auch, immer rechtzeitig Abschlagszahlungen anzufordern. Dies minimiert das Risiko eines Zahlungsausfalles ganz erheblich.

  3. Guten Abend Herr Schultze,
    ich bin zwar noch nicht soooo alt, aber beim Lesen dachte ich spontan, wo bleibt der gute alte „kaufmännische Handschlag“ oder „Ein Mann ein Wort“? Die Werte unserer Gesellschaft haben sich leider „verschoben“…
    Ich weiß auch nicht, ob die Zeichen hier begrenzt sind und ich mich kurz fassen muß?! Ich hoffe auch, nicht gleich als „Klugsch….“ zu gelten oder dass mich sehr nahe stehende, sehr liebe Familienangehörige gleich wieder auf einen 2. Bildungsweg mit „Anglizismen“ bezeichnenden Berufen (wie furchtbar)ansprechen … Anwälte gibt´s auch schon genug…
    Vlt. haben Sie das „Problem“ ja auch schon längst gelöst und wollen hier als mein zukünftiger „Social-Network-Online-Coach“ und erfolgreicher Unternehmer einfach nur zur Diskussion anregen???? ;-)
    Gerne, trotzdem mein ehrlicher Standpunkt: Es ist heutzutage durchaus und absolut legitim, sich über seinen neuen Auftraggeber/ -nehmer vorab zu informieren. Der AN (Unternehmer) könnte z.B. Mitglied bei Creditreform werden und sich im Rahmen seiner Mitgliedschaft über die Bonität seines potenziellen AG (Endkunde)informieren. Der AG kann natürlich gleiches tun, indem er die Bonität seines AN auf bundesanzeiger.de checkt oder bei schufa.de eine Boni-Auskunft bestellt. Vertrauen gegenüber dem AG schafft der AN im Vorfeld über Referenzen und eine Bürgschaft.-Soweit die Möglichkeiten im Vorfeld.
    Nun zur Auftragserteilung: Ist der AG eine Privatperson oder ein Unternehmer? Das wird spätestens beim Zahlungsverzug wichtig!!! (PS: Es gibt nur EINE Mahnung, nicht zum 1. 2. oder 3….)
    Gibt es noch genug Zeichen??? Mal schau´n :-)
    Wir Kaufmänner werden immer stärker gefordert, deshalb und weil auch Angestellte ihre Miete bezahlen müssen: 3 Abschlagszahlungen!
    1. Auftragsannahme
    2. TEILWEISE Fertigstellung
    3. Abnahme (hier kommt wieder die Bürgschaft ins Spiel, bei entsprechender Auftragsvolumina)
    Die kaufmännische Kalkulation der Teilbeträge bleibt Ihnen vorbehalten…
    So, ohhhhh ich habe noch Zeichen, freu…
    Zwischendurch kann es auch auf natürliche Weise zu Zahlungsstörungen kommen (z.B. ist City-Post nicht so schnell wie Deutsche Post). Hier hilft die enge Kommunikation zw. der Buchhaltung (mit frdl Telefonstimme) und dem AG „Probleme“ zu vermeiden.
    Ansonsten ist eine Rechnung „sofort zahlbar“ gegenüber einer Privatperson innerhalt von Tagen zur Zahlung fällig. Diese kommt allerdings erst nach „einmaliger“ Mahnung in Verzug. Beim Unternehmer ist das anders…
    Feste Zahlungsziele, z.B. zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach RECHNUNGSERHALT mit 2% Skonto, erhöhen die rechtzeitige Zahlungsmotivation.
    Immer noch Zeichen da??????
    Gibt es Mängel, sind diese „unverzüglich“ durch den AG anzuzeigen. Hier helfen AGBs und der AKTIVE Dialog (Telefonstimme).
    Ist das Kind dann doch in den Brunnen gefallen, hilft nur noch ein anwaltlicher Mahnbescheid, sofern beim AG etwas zu holen ist, denn die erbrachte Leistung ist nicht rückholbar. Deshalb vorher „checken“, z.B. über Creditreform o.ä. um nicht noch weiter gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen…leider… Anwälte usw kosten auch Geld…
    booahhh, immer noch Zeichen da: *freu*, – weiteres „Brainstorming“ gerne im guten Lokal um die Ecke (Basil: Der nette Maler von nebenan trifft den netten Makler von nebenan ;-)
    Resümee: Wir wollen zufriedene Kunden, weil der Kunde ordentliche Arbeit will. (Bin oft genug auch selber Kunde.)
    Zuviel geschrieben??? Hmmm…..das Thema ist weitaus komplexer ;-) Rechtschreib-/ Grammatikfehler bitte ich zu behalten oder bei ebay zu verkaufen… ooohhh, die Zeichen reichen immer noch… ich hatte einen langen Tag (Vertragsverhandlung wg Übernahme zur Übernahme einer Hausverwaltung, Ende: 20.30 Uhr, danach family und jetzt FB)
    N8 und viel Erfolg
    (Ob der Beitrag morgen noch „on“ ist? ;-)
    Ihr Mirko Kaminski

  4. Kenne so ähnliche Geschichten von einem Bekannten, der ebenfalls Maler ist, und kann einfach immer wieder nur den Kopf schütteln, was manche Leute so ticken.

    Am Ende sind die Kunden, die nicht zahlen wollen, meistens die, die im Vorfeld am kompliziertesten zu handhaben waren und natürlich ganz besondere Ansprüche hatten und alles besser wussten. Nur im Nachhinein sind dann die anderen Schuld.

  5. Wie schon verschiedentlich erwähnt, ist man hinterher immer schlauer. In diesem Fall wäre ein schriftlicher Hinweis auf die Anschlussprobleme, mit entsprechender Gewährleistungsablehnung, sicher zusätzlich hilfreich gewesen.

    Meine Erfahrung mit solchen Fällen sagt mir, je schneller Druck ausgeübt wird, je schneller kommt man zu Potte, zu Geld.

    In einem solchen Fall reagiere ich mit kurzer und letzter Frist zur Zahlung und kündige gleichzeitig, wenn keine Zahlung erfolgt, Klage durch Anwalt an, ohne weitere Vorankündigung.

    Im Detail habe ich das hier nicht gelesen, aber wenn eine Abnahme, auch fiktiv, erfolgt ist, bist Du noch besser aus dem Schneider.

    Gute Nerven und viel Erfolg bei der Geldbeschaffung.

    Mit farbenfrohen und :-) Grüßen, Dein Opti-Maler-Partner,
    Werner Deck

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