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HEYSE Malerfachbetrieb GmbH & Co. KG
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Mit einer Vorauszahlungsbürgschaft Liquidität sichern und Vertrauen schaffen

Die Vorauszahlungsbürgschaft in der Praxis beim Maler Heyse aus Hannover

Ein großartiger Auftrag ist erteilt und die Material- und Mitarbeiterdisposition fängt an zu rollen. Planungen, Einkäufe, Löhne, Steuern und und und kommen auf einen zu und vieles muss vorher bezahlt werden. Wie gut, dass die eigene Liquidität stark genug ist, um auch mal 50´000 EUR und mehr vorzustrecken. Mit größter Disziplin sorgen wir für eine sehr gute Liquidität in unserem Hause und dafür nutzen wir unter anderem auch Anzahlungsbürgschaften. Kennen Sie das? Geld verjubeln wollen wir nicht und zum Fenster rausschmeißen auch nicht. Wir wollen Zukunft gestalten, Kunden begeistern, Geld verdienen und Geschäfte machen.

Zeit ist Geld

Wie sichern wir unsere Liquidität

Schnelle Zahlungen sind für eine gute Liquidität das A und O. Sowohl wir als Kunde zahlen Rechnungen schnell und erhalten dadurch Vorteile, aber auch unsere Kunden zahlen schnell. Bei größeren Aufträgen vereinbaren wir Zahlungspläne und bieten unseren Auftraggebern die Vorauszahlungsbürgschaft unseres Premiumpartners VHV-Hannover an.

Was ist eine Vorauszahlungsbürgschaft?

Eine Anzahlung bedeutet eine Vorleistung unseres Auftraggebers für die Ausführung der vereinbarten Arbeiten. Da unsere Gegenleistung zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Vorauszahlung nicht vergebens ist. Er lässt sich deshalb seine Anzahlung durch eine Anzahlungsbürgschaft versichern. Diese Bürgschaft füllen wir bequem Online aus und 3 Tage später erhalten wir die Original-Bürgschaftsurkunde, die wir unserem Kunden sofort aushändigen. Somit haben beide Parteien, Auftragnehmer und Auftraggeber, Sicherheit und Vertrauen.

(Online-Antrag eines aktuellen Projekts)

Anzahlungsbürgschaft - Formular VHV

Arbeiten Sie auch mit Bürgschaften? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen und Ideen gerne hier als Kommentar. Es gibt bestimmt viele, spannende Geschichten oder auch Tipps, die Sie hier geben können. Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Matthias Schultze

 

#Malerfachbetrieb Heyse aus #Hannover – ein #Malerbetrieb, der durch den Einsatz von #socialmedia neue Wege geht, zeigt auf authentische und klare Art, wie es erfolgreich im #Handwerksunternehmen integriert werden kann. Wenn es Ihnen gefällt, was hier passiert, freut sich der Kapitän und seine Crew, wenn Sie es Ihren Geschäftspartnern, Freunden und Kollegen zeigen. Drücken Sie liebend gerne “Gefällt mir” auf #Facebook oder geben Sie dem #Maler2.0 ein “Google+”

9 Kommentare zu
»Mit einer Vorauszahlungsbürgschaft Liquidität sichern und Vertrauen schaffen«


  1. Das sind zwei interessante Themen, lieber Matthias: Bürgschaften und Vorauszahlungen.
    Wir arbeiten ausnahmslos mit Vorauszahlungen, in der Regel 50% der Auftragssumme. Wir arbeiten aber auch ausnahmslos OHNE Bürgschaften, sowohl bei Vorauszahlungen, als auch bei der Gewährleistung.

    War ein langer Weg dorthin, aber ein lohnenswerter.

    Für Maler-Heyse und Dich weiterhin viel Erfolg, lieber Matthias.

    Beste Grüße
    Volker

    • Hallo Volker,

      dazu gratuliere ich Euch herzlich. Das ist eine sehr gute Basis. Wir arbeiten, wie Ihr auch, für sehr viele Privatkunden. Auch zählen wir namenhafte Konzerne und Gesellschaften zu unseren Kunden. Auf dieser Ebene gibt es für beide Seiten beste Ausgangspositionen und Spielregeln sind ein gutes Gefühl. Sowohl für den AG als auch für den AN.

      Es hat schon seine Vorteile, mit versicherten Vorauszahlungsbürgschaften zu arbeiten. Das Feedback und die gemachten Erfahrungen sind durchweg positiv. Lass mal etwas passieren auf der einen oder auf der anderen Seite.

      Herzliche Grüße aus Hannover sendet Dir,

      Matthias

  2. Lieber Matthias,

    der Trend zu Bürgschaften ist auch bei uns rückläufig. Anzahlungsbürgschaften gibt es bei uns keine, Gewährleistungsbürgschaften ab und und. Und auch wir bedienen uns diesem Online-Portal, das Du oben erwähnt hast.

    Frohes Schaffen & gute Geschäfte,
    mit herzlichen Do-Grüßen
    Heike Eberle

    • Guten Morgen Heike,

      lieben Dank für Deinen Beitrag zum Thema. Wir können bei uns keinen Trend feststellen. Weder in die eine Richtung, noch in die andere. Seit vielen Jahren werden bei größeren Projekten Vorauszahlungen gegen Bürgschaft vereinbart und nach Fertigstellung von umfangreichen Projekten 5% Gewährleistungseinbehalt gefordert. Wir haben einen hervorragenden Partner mit der VHV und die Kosten dafür sind überhaupt nicht teuer im Verhältnis zu anderen Optionen.

      Wir wünschen Euch auch frohes Schaffen und viele, tolle Projekte.

      Farbenfrohe Grüße sendet Dir,

      Matthias Schultze

  3. Hallo Matthias,

    ich finde es toll, dass es so etwas gibt und auch gut funktioniert! Denn handwerkliche oder produktionstechnische Betriebe, welche bei Projekten zum Teil immens in Vorleistung gehen, müssen ja auch irgendwie abgesichert bleiben! Ansonsten sind die innerbetrieblichen Arbeitsplätze gefährdet, was niemandem gut tut.. Ich habe schon öfter von Fällen gehört, in denen städtische Auftraggeber ihre Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlten und Betriebe aus diesem Grund Insolvenz anmelden mussten – hast du schon einmal schlechte Erfahrungen dieser Art gemacht?

    Viele Grüße,
    Marta

    • Hallo Marta,

      herzlichen Dank für Deinen wertvollen Beitrag. Eine gute Liquidität sichert einen schnellen Zahlungskreislauf. Negative Erfahrungen haben wir auch schon gemacht. Ich denke, da sind wir keine Ausnahme. Jeder sucht sich seinen Weg, auf dem es sich am besten gehen lässt. Jedoch gehen wir partnerschaftlich mit unseren Kunden diesen Weg.

      Sonnige Grüße und schöne Farben für Dich :-)

      Matthias

  4. Hallo Matthias,

    vielen Dank, die werde ich bei diesem herrlichen Wetter haben!

    VG,
    Marta

  5. Guten Tag zusammen,

    bitte denken Sie bei fallenden Bedarf auch daran die Bürgschaftslinie zurückzufahren. Ansonsten zahlen Sie eine Prämie die Ihren Bedarf nicht wiedergibt.

    Sofern kein Bedarf mehr vorhanden ist, kann der Bürgschaftsrahmen gekündigt werden. Die VHV bietet über BAU-DIREKT einmalige Bürgschaften an gegen Einmalprämie. BAU-DIREKT ist geschaffen worden für Firmen die nur selten Bedarf haben. Die Einmalprämie kann auch vereinbart werden bei Mängelansprüchebürgschaften unabhängig ob VOB oder BGB vereinbart ist.

    Schöne Grüße
    Michael Kricke
    Versicherungsmakler

  6. Hallo,

    bei Vorauszahlungsbürgschaften gibt es nicht nur die VHV. Letztendlich kommt es auf die Branche, die Bonität und die Anforderungen an den Bürgschaftsrahmen (Einzelstückgröße, Rahmengröße, unbefristete Bürgschaften erhältlich, Sprache, Gerichtsstand) an welcher Versicherer von den Anbietern wie Axa, Coface, Euler, R&V, VHV, VKB, Zurich die interessanteste Lösung anbietet.

    Wir haben auch schon die Erfahrung gemacht, daß es auch sinnvoll sein kann die Bürgschaftsbedarf über mehrere Versicherer zu streuen. So stellen Versicherer ab gewissen Höhen des Bürgschaftsbedarfs zusätzliche Anforderungen an die beizubringenden Unterlagen.

    Auch werden bei Versicherern wie z.B. auch der VHV ab bestimmten Grenzen plötzlich deutlich mehr Sicherheiten nötig.

    Viele Grüße
    Holger Schnittker

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