Sie sind hier: Datenschutz-Grundverordnung DSGVO – Das Experteninterview mit dem Datenschützer
0511 / 612994 service@maler-heyse.de
HEYSE Malerfachbetrieb GmbH & Co. KG
Hannoversche Str. 1430916 Isernhagen (OT Altwarmbüchen)
Telefon: 01622080086Homepage: https://www.maler-heyse.de/

Datenschutz-Grundverordnung DSGVO – Das Experteninterview mit dem Datenschützer

Heute: Ihr Datenschützer Jürgen Recha aus Hannover

Top Thema und bestimmt haben Sie bereits davon gehört. Heute geht es um das spannende Thema des Datenschutzes und der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. In meiner Reihe “Matthias Schultze fragt – Experten antworten” möchte ich Ihnen einen Experten für dieses sensible Thema vorstellen. Mein heutiger Gast ist Jürgen Recha, besser bekannt als Der Datenschützer für die Region Hannover. Herr Recha ist Top-Experte beim Thema Datenschutz.

Juergen Recha - Der Datenschutzexperte

Datenschutz-Grundverordnung DSGVO – Das Experteninterview mit dem Datenschützer Jürgen Recha

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auch General Data Protection Regulation (GDPR) genannt und gilt ab dem 25. Mai 2018

Was ist Datenschutz?

Datenschutz begründet sich aus dem wichtigsten Gesetz in Deutschland, dem Grundgesetz. Im Artikel 1 steht geschrieben, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Im Kontext zum Datenschutz bedeutet es, dass ein jeder in Deutschland das Recht auf Wahrung seiner Würde hat. Dazu zählt auch der Schutz der eigenen Daten. Dieser Schutz wird durch unser derzeitiges Kommunikationszeitalter extrem wichtig. Zusammengefasst ist zu sagen, dass ein jeder das Recht hat selbst zu entscheiden, wer Daten bekommt, was damit gemacht werden darf und an wen sie weitergegeben werden. Die informelle Selbstbestimmung darf nur eingeschränkt werden, wenn ein Gesetz dazu die Erlaubnis erteilt. Ich entscheide selber, wer meine Daten bekommt und wer nicht. Es sei denn, ein Gesetz verpflichtet mich, diese Daten an eine berechtigte Stelle abzugeben. So hat der Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht, bestimmte Daten der Mitarbeiter zu erfassen und zu verarbeiten. Weitere Verarbeitungspflichten ergeben sich beispielsweise bei der Strafverfolgungsbehörde, der Krankenkasse und dem Einwohnermeldeamt.  

Warum mag keiner Datenschutz und wie bekomme ich es hin, dass meine Mitarbeiter Datenschutz mögen?

Das Datenschutzrecht ist sehr komplex. Neben dem derzeit geltenden Bundesdatenschutzgesetz regeln weitere 154 Gesetze in Deutschland den Datenschutz. Diese Komplexität verleitet häufig Fachleute dazu, die ganze Wucht des Datenschutzes umsetzen zu wollen. Muss das sein? Es muss auch noch Luft für andere Dinge übrig bleiben. Wenn mir als Unternehmer Datenschutz wichtig ist und ich ihn anwende, verdiene ich keinen Euro mehr. Somit haben wir durch den Datenschutz eine recht große undurchsichtige Last, die nicht wirklich weiter nach vorne bringt.

Umso wichtiger ist es, dass man zwei Vorgehensweisen bei der Installation des Datenschutzes umsetzt:

  1. Nur das Wichtigste. Wenn man sich die Frage stellt, was muss ich wirklich tun, damit ich nicht hafte und wo schade ich wirklich jemanden? Dann reduzieren sich die Pflichten aus dem Datenschutz sehr stark
  2. Ich zeige meinen Mitarbeitern auf, wie wichtig Datenschutz für sie selber ist, dass davon ihr Job abhängt und das nur das Wichtigste gemacht wird. Dann hat man einen gelebten Datenschutz, der funktioniert.

Was muß ich wirklich machen, um dem Datenschutz zu genügen?

Ich betrachte als erstes meine Gruppen, von denen ich Daten habe. Das sind im klassischen Fall drei Stück.

  1. Bei den persönlichen Daten der Mitarbeitern ist es wichtig, sicher zu stellen, das diese vernünftig verarbeitet werden und kein anderer darauf Zugriff hat. In den Daten der Mitarbeiter befinden sich auch sogenannte sensible Daten, die besonders zu schützen sind. Außerdem verpflichte ich meine Mitarbeiter, dass sie Stillschweigen über Informationen halten, die andere nichts angehen.
  2. Eine zweite Gruppe ist die der Kunden. Da ist es wichtig, dass mit den Kundendaten sorgsam umgegangen wird. Damit der Kunde nicht auf einmal Kontaktanfragen von überall herbekommt, weil der Handwerker die Adressdaten der Kunden nicht angemessen geschützt hat. Darunter fällt auch die verpflichtende Datenschutzerklärung auf der Website, die Kundendatenbank und das Auftragsbuch.
  3. Ein dritte Gruppe sind die Lieferanten. Wie sichere ich die personenbezogenen Daten der Ansprechpartner meiner Lieferanten? Bei der Umsetzung des Datenschutzrechts gilt die zentrale Frage: Schade ich jemanden jetzt oder in der Zukunft, wenn ich die Daten nicht schütze?

Kontakt zu Ihrem Datenschutzexperten Jürgen Recha

Sehr gerne können Sie Kontakt zu Jürgen Recha, dem Experten für Ihren Dateschutz aufnehmen.

Die interev GmbH ist ein starker und verlässlicher Partner im Bereich Datenschutz. Zu den Kunden zählen zahlreiche Unternehmen aus den verschiedensten Branchen. Herr Recha und das Team der interev GmbH hat ein großes Serviceversprechen:  Datenschutz vom Profi! Dabei hat sowohl die fachliche als auch persönliche Weiterentwicklung oberste Priorität. Alle Mitarbeiter besuchen jährlich zahlreiche Weiterbildungs- und Persönlichkeitsseminare bei den renommiertesten Trainern Europas, um nicht nur ihr Know-how, sondern auch ihren feinfühligen Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern stetig voranzutreiben. Darüber hinaus ist die interev GmbH bei der Stiftung Datenschutz als zertifikats- und gütesiegelgebende Institution gelistet und Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit.

Diplom-Betriebswirt (FH) Jürgen Recha Geschäftsführung interev GmbH www.interev.de

Vielen, vielen Dank lieber Jürgen, für Deine Zeit und das großartige Gespräch heute in meinem Haus. Ganz großer Inhalt zu einem enorm wichtigem Thema. Das war ein sehr zielorientiertes Gespräch und ich weiß, dass es sehr viele Unternehmerinnen und Unternehmer gibt, die sich aktuell damit beschäftigen. Ich freue mich sehr auf Deine Teilnahme am 2. MeinMaler-Partnertag und das DU allen Teilnehmern noch mehr Einblicke und Lösungsansätze zum Thema Datenschutz-Grundverordnung DSGVO, vermitteln wirst.

Liebe Leserinnen und Leser, der Dialog 3.0 lebt von Ihrer Aktivität. Wie ist Ihre Meinung zum Thema “Datenschutz”?
Diskutieren Sie hier mit uns und schreiben Sie Ihre Sichtweisen in die Kommentare. Und nicht vergessen, teilen Sie dieses wertvolle Interview in Ihren Netzwerken gerne weiter. Es lohnt sich auch für andere :-)

Herzliche Grüße,

Ihr

Matthias Schultze

3 Kommentare zu
»Datenschutz-Grundverordnung DSGVO – Das Experteninterview mit dem Datenschützer«


  1. Sehr wichtiger Beitrag zur Sensibilisierung für dieses Thema. Ich stelle immer wieder fest, dass die meisten Unternehmer noch nie davon gehört haben. Kaum jemand hat sich „schon“ ernsthaft damit beschäftigt. Eine Beratung durch Experten, Steuerberater und/oder Anwalt ist angeraten!
    Ich habe vor einiger Zeit einen Blogartikel u.a. auch zu diesem Thema verfasst: Infos zu Datenschutzerklärungen, SSL / HTTPS und Kontaktformularen

  2. […] Ein Experteninterview mit dem Datenschützer Jürgen Recha aus Hannover gibt es im Blog von Maler Heyse: Datenschutz-Grundverordnung DSGVO im Handwerk […]

  3. […] man es mit den Tipps von Jürgen Recha gut umsetzen. Mehr Infos dazu erhalten Sie auch in unserem Experteninterview zum Thema DSGVOFacebook Über diese Themen haben wir intensiv […]

Jetzt kommentieren

Mit dem Absenden erklärst Du Dich mit der Speicherung und Verarbeitung Deiner Daten durch diese Website einverstanden. Kommentare kannst Du jederzeit wieder löschen lassen (Datenschutzerklärung im Footer beachten)


Weitere Artikel aus dieser Kategorie

zur Startseite
zur Kontaktseite
Email senden an service@maler-heyse.de
Erfahrungen & Bewertungen zu Malerfachbetrieb HEYSE GmbH & Co.KG